2008-01-02: Nicht mehr Vorstand: Buchholz, Georg, Freiburg im Breisgau, *17.12.1937.
2008-11-17: Die Generalversammlung vom 22.10.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an Mitglieder ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 die Voraussetzungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht mindestens aus zwei Personen. Zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam.
2009-08-10: Die Generalversammlung vom 17.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Heimbau Breisgau eG. Bestellt als Vorstand: Ruppenthal, Hugo Arnold, Waldkirch, *14.06.1955. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.05.2009 und 17.06.2009 die Genossenschaft "Baugenossenschaft Waldkirch eG", Waldkirch (Amtsgericht Freiburg im Breisgau GnR 280005) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-05-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Weingärtner, Frank, Breisach am Rhein, *11.01.1966.
2013-11-04: Prokura erloschen: Hackebeil, Gerhard Ullrich, Freiburg im Breisgau, *01.08.1948.
2014-03-12: Nicht mehr Vorstand: Meesen, Helmut, Teningen, *16.07.1943. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Neumann, Daniel, Freiburg im Breisgau, *10.01.1978.
2015-01-27: Frank, Breisach am Rhein, *11.01.1966.