2014-05-13: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2013 nebst Ergänzung vom 17.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2013 / 17.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.11.2013 / 17.04.2014 mit der ETL - Heimfarth, Schultheiß, Bühler & Kollegen GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 24007) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-05-23: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ETL - Heimfarth, Schultheiß, Bühler & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellscahft (Amtsgericht Koblenz HRB 24007) am 20.05.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.