2008-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 hat die Änderung des § 4 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Handel und Vertrieb von Frischfisch, Räucherfisch, Marinanden, Meeresfrüchten, Fischkonserven, Delikatessen und Lebensmitteln sowie der Betrieb eines oder mehrerer Imbiss-Einrichtungen in räumlicher Verbindung mit dem Fischladengeschäft während der Ladenöffnungszeiten mit Ausschank alkoholfreier Getränke und zubereiteter Fischspezialitäten. Herstellung von Salaten und Marinaden, Veredelung von Fischen in Kalt- und Heißrauchverfahren, Frittieren und Marinieren sowie Räuchern von Fischen und Meeresfrüchten. Vertretung geändert: Geschäftsführer: Köster, Holger, Kaufmann, Bremerhaven; Rütz, André, Koch, Bremerhaven, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2010-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat die Änderung des § 4 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Handel und Vertrieb von Frischfisch, Räucherfisch, Marinaden, Meeresfrüchten, Fischkonserven, Delikatessen und Lebensmiteln sowie der Betrieb eines oder mehrerer Imbiß-Einrichtungen in räumlicher Verbindung mit dem Fischladengeschäft während der Ladenöffnungszeiten mit Ausschank alkoholfreier Getränke und zubereiteter Fischspezialitäten. Herstellung von Salaten und Marinaden, die Veredelung von Fischen in Kalt- und Heißrauchverfahren, das Frittieren und Marinieren sowie das Räuchern von Fischen und Meeresfrüchten.Erbringung erlaubnisfreier kaufmännischer Dienstleistungen, insbesondere die Erbringung von kaufmännischen, organisatorischen und verwaltenden Arbeiten für Tochter- und Schwester-Unternehmen.
2011-09-22: Geschäftsanschrift: Zwickauer Str. 12, 01069 Dresden. Die La Carte Fischfeinkost GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 22137) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-01-26: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 1,406 EUR auf 25.566,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 5 (Stammkapital), 9 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte), 13 (Beschlüsse) und 24 (Bekanntmachungen) sowie die Streichung des § 27 (Kosten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Hein Mück Räucherei und Fischhandel GmbH. Neues Stammkapital: 25.566,00 EUR.
2020-01-29: Änderung der Geschäftsanschrift: Zwickauer Str. 12a, 01069 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Köster, Holger, Kaufmann, Dresden, *14.07.1959.
2021-09-22: Die Köster-Rütz Gastro GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 17631) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.