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Heinrich & Heinrich Pflegedienste GmbH

Alters- und Pflegeheim, Wochenendaushilfe, Pflegekraft..., Eldena, Haus Sonneneck, Pflegebad
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Loeffler-Straße 43
17489 Greifswald , Hansestadt
3x Adresse:

Ernst-Thälmann-Ring 26
17491 Greifswald , Hansestadt


Lange Straße 4
17489 Greifswald , Hansestadt


Friedrich-Loeffler-Straße 41
17489 Greifswald , Hansestadt


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17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-10-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016. Geschäftsanschrift: Friedrich-Loeffler-Straße 43, 17489 Greifswald. Gegenstand: sämtliche Tätigkeiten, welche den Bereich der Pflege und Fürsorge für kranke und alte Menschen umfassen sowie alle sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten mit solchem Bezug. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinrich, Jens, Greifswald, *14.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Köster, Annekathrin, Greifswald, *17.07.1978. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Heinrich & Heinrich Pflegedienste Nachfolger e.K. mit Sitz in Greifswald nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.07.2016 und der Zustimmungsentscheidung des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2016. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der am gleichen Tage erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.