2018-04-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2018. Geschäftsanschrift: Postplatz 1, 93142 Maxhütte-Haidhof. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen, ebenso der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängender Geschäfte sowie das Eingehen von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Heinrich, Alexander, Lappersdorf, *28.03.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Heinrich Brandmeldetechnik e. K. aus dem Vermögen des Inhabers und Übernahme durch die Gesellschaft sowie die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2018-07-31: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 19.06.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 aus dem Vermögen des Inhabers das einzelkaufmännische Unternehmen Heinrich Brandmeldetechnik e.K. mit dem Sitz in Maxhütte-Haidhof übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 hat die Änderung des § 1 Abs.1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Heinrich Brandmeldetechnik GmbH.