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Heinrich Diezel GmbH

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Adresse / Anfahrt
Amselweg 7
71732 Tamm
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-02:
Änderung der Geschäftsanschrift: Amselweg 7-11, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Delle, Anita, geb. Geiregger, kaufm. Angestellte, Tamm. Personenbezogene Daten und Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Koops-Ginder, Bernhard, geb. Koops, Neuenstadt am Kocher, *24.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bühl, Michael, Kirchardt, *21.12.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung durch Aufnahme um 25.000,00 EUR auf 145.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 145.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BKG Leasing GmbH", Neuenstadt am Kocher (Amtsgericht Stuttgart HRB 109164) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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