2014-08-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 5.6.2014. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München . Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-28: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ganghoferstr. 66 c/o O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 80339 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Jandura, Dirk, Berlin, *02.05.1970; Wintels, Thomas, Berlin, *10.10.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-03-27: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Heinrich Häusler GmbH. Geschäftsanschrift: Goethestraße 25, 80336 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel von elektrotechnischen Erzeugnissen aller Art einschließlich aller branchenverwandten Tätigkeiten. Bestellt: Geschäftsführer: Schwab, Josef, München, *09.05.1959. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Heinrich Häusler GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 49381) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Haftung für bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Lieferungen und Leistungen im Sinne des § 266 Abs. 3 C Nr. 4 HGB.