2017-10-11: d. N.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.06.1994 Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg nach Buchholz i. d. N. beschlossen. Geschäftsanschrift: Bremer Straße 6, 21244 Buchholz i. d. N. Gegenstand: Die Tätigkeit als Assekuranzmakler. Stammkapital: 150.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neb, Matthias, Buchholz/Nordheide, *07.12.1951; Neb, Axel, Buchholz/Nordheide, *14.07.1965, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Einzelprokura: Henschel, Susanne, Harsefeld, *15.12.1961.
2019-08-01: d. N.. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bremer Straße 6, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2019 mit der H.P. Assekuranzkontor GmbH mit Sitz in Buchholz verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2021 mit der Heinrich Poppe Dessau GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.