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Heinrich Rosiefsky GmbH Werbeagentur

Personalanzeigen, Werbeberatung, Schalten..., Faz
Adresse / Anfahrt
Derkumer Straße 2
50968 Köln
1x Adresse:

Postfach 1662
53826 Troisdorf


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3x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.1989. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn, HRB 4857) nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Derkumer Straße 2, 50968 Köln. Gegenstand: Betrieb einer Werbeagentur, insbesondere die Vermittlung von Anzeigen aller Art in jedweden Medien und ihre Streuung auf Werbeträgern, die Werbeberatung und -gestaltung sowie der Entwurf und die Ausführung von Anzeigen und die Überwachung und Verwaltung der Druckunterlagen. Stammkapital: 53.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nütten, Dorrit, Köln, *06.05.1946, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-24:
Zwischen der Gesellschaft und der Einzelfirma ZFK-Verlagsvertretung, Inh. Doritt Nütten, eingetragene Kauffrau (Amtsgericht Siegburg, HRA 3107) besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 17.12.1996. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.1996 hat zugestimmt.

2015-08-31:
Der mit der ZFK - Verlagsvertretung Inh. Dorrit Nütten, e. Kfr. mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRA 3107) bestehende Ergebnisabführungsvertrag vom 17.12.1996 ist durch Schreiben vom 03.11.2014 zum 31.12.2014 gekündigt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.