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Heinrich Schmid GmbH & Co. KG

Baugewerbe, Community, Bewirb..., Berufeinsteiger, Handwerker, Systemhaus, Bewerben, Brandschutz, Starte, Unternehmensgruppe, Malerfachgewerbes
Adresse / Anfahrt
Bötzinger Straße 27
79111 Freiburg im Breisgau
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Gründung 1914
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-22:
(Betrieb eines Maler- und Lackierergeschäfts). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bötzinger Straße 31, 79111 Freiburg im Breisgau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Malerwerkstätten Heinrich Schmid Verwaltungs-GmbH, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704943).

2010-05-25:
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Eschbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 310402) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.05.2010 den "Betrieb ihrer Niederlassung Freiburg" mit allen Aktiven und Passiven auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-06-14:
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Malerwerkstätten Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Eschbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 310402) am 08.06.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2013-10-21:
Neue Geschäftsanschrift: Bötzinger Straße 27, 79111 Freiburg im Breisgau.

2015-12-22:
Firma geändert; nun: Heinrich Schmid GmbH & Co. KG.

2019-06-19:
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Lörrach hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 den Betrieb ihrer Niederlassung "Lörrach (023)" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Heinrich Schmid GmbH & Co. KG", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 471767) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 den Betrieb ihrer Niederlassung "Offenburg (037)" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Abspaltungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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