2008-10-09: Der Gewinnabführungsvertrag vom 20.06.2002 mit der Molkereigenossenschaft Radeberg Raiffeisen e.G. mit dem Sitz in Radeberg ist durch Kündigung zum 30.09.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind bevor die Eintragung der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.