2018-07-31: Partnerschaft. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steueberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Heinz, Matthias, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Warendorf, *03.05.1962; Heinz, Sabine, Steuerberaterin, Warendorf, *02.05.1964, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HEINZ & HEINZ Treuhand Münsterland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Warendorf (Amtsgericht Münster HRB 8717) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.