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Heinz Lange Bauunternehmen GmbH

DREHBOHRGERÄTEFAHRER, RAMMGERÄTEFAHRER, SPEZIALTIEFBAUER..., Spezialtiefbau, Stahlbetonbau, Bohrpfähle, Rammarbeiten
Adresse / Anfahrt
Ernst-Thälmann-Straße 16
01458 Ottendorf-Okrilla
Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 26 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2013-08-08:
Bestellt: Geschäftsführer: Lange, Janet, Ottendorf-Okrilla OT Medingen, *30.06.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lange, Volkmar, Diplom-Ingenieur (FH), Medingen, *29.07.1960. Einzelprokura: Lange, Volkmar, Ottendorf-Okrilla, *29.07.1960. Prokura erloschen: Lange, Janet, Ottendorf-Okrilla, *30.06.1973.

2015-06-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. . Neuer Sitz: Ottendorf-Okrilla.

2017-09-12:
Bestellt: Geschäftsführer: Reck, Andreas, Langebrück, *31.08.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-24:
Prokura erloschen: Lange, Volkmar, Ottendorf-Okrilla, *29.07.1960.

2020-07-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2020 hat die Änderung der §§ 6 , 12 (Einziehung), 14 (Abfindung), 15 (Tod eines Gesellschafters) sowie die Einfügung des § 16a (Ehevertrag und Pflichtteilsverzicht) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-04-06:
Einzelprokura: Bach, Marcel, Radebeul, *29.03.1993; Lange, Alexandra, Ottendorf-Okrilla, *29.01.1996.

2022-04-06:
Die Heinz Lange Spezialtiefbau GmbH mit dem Sitz in Laußnitz (Amtsgericht Dresden, HRB 40788) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-07-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lange, Janet, Ottendorf-Okrilla OT Medingen, *30.06.1973.

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