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Heinz-Dieter Hauke Bürotechnik e.K.

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Adresse / Anfahrt
Burgweg 6
82110 Germering
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-23:
(Beratung, Verkauf und Kundendienst in Zusammenhang mit Büro- und Kommunikationstechnik.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burgweg 6, 82110 Germering. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hauke, Heinz-Dieter, Germering, *11.05.1952; Hauke, Eva-Maria, Germering, *12.02.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-25:
Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Hauke Bürotechnik e.K. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Hauke, Eva-Maria, Germering, *12.02.1961. Geändert, nun: Inhaber: Hauke, Heinz-Dieter, Germering, *11.05.1952.

2015-08-25:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 16.07.2015 sowie Erklärungen der Inhaber der übertragenden einzelkaufmännischen Unternehmen vom 16.07.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 aus dem Vermögen der Inhaberin Eva-Maria Hauke, *12.02.1961, München das einzelkaufmännische Unternehmen Eva Hauke Kommunikationstechnik e.K. mit Sitz in Germering und aus dem Vermögen des Inhabers Heinz-Dieter Hauke, *11.05.1952, München das einzelkaufmännische Unternehmen Hauke Bürotechnik e.K. mit dem Sitz in Germering (Amtsgericht München HRA 103910) als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.