2017-10-05: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 21.08.2017 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2017 Teile des Vermögens der Dumrath & Fassnacht KG (GmbH & Co.) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 43989) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-11-12: Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.