2015-04-01: Firma geändert, nun:Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Heise Medien Geschäftsführung GmbH, Hannover (AG Hannover HRB 60405), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-07-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2016 Teile des Vermögens (100 % Beteiligung an der Hinstorff Verlag GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 496)) der Verlag Heinz Heise GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 24503) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-08-11: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021 und der Gesellschafterversammlung der Heise Beteiligung GmbH & Co. KG vom 21.07.2021 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Heise Beteiligung GmbH & Co. KG, Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 27349) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.