2017-02-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.01.2017. Geschäftsanschrift: Talweg 4, 93164 Brunn. Gegenstand des Unternehmens: Handel, Werk- und Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung, Solar und Installationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pöhl, Alexander, Brunn, *31.08.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-31: Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Alexander Pöhl e.K. mit der Niederlassung in Brunn aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Laaber. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Riegelweg 3, 93164 Laaber. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 13.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2021 das unter der Firma Alexander Pöhl e.K. mit Niederlassung in Brunn betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Pöhl, Alexander, Brunn, *31.08.1978 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.