2015-03-04: d. Lahn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Griesheim (bisher Amtsgericht Darmstadt HRB 88449) nach Limburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Fleckenberg 6, 1. OG, 65549 Limburg a. d. Lahn. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von handwerklich hergestelltem Speiseeis, Bio-Eis, Süßwaren und Genussmitteln an Großabnehmer, sowie der Lebensmittel-Einzelhandel und der Direktverkauf. Stammkapital: 311.171,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bruder, Javier, Mörfelden-Walldorf, *25.07.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Fürst von Sayn-Wittgenstein, Klaus, Wiesbaden, *23.07.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-01-13: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 688.829,00 Euro sowie § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Beschlüsse der Gesellschafter) und § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2016-09-21: d. Lahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Bruder, Javier, Mörfelden-Walldorf, *25.07.1971.
2017-06-16: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 2.000.000,00 EUR.
2017-12-12: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
2018-08-30: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.500.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 4.500.000,00 EUR.
2020-03-17: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 7.000.000,00 EUR.
2021-01-25: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 2.706.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 4.294.000,00 EUR.
2021-02-22: d. Lahn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.213.438,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der E & K GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30166) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 10.507.438,00 EUR.
2021-03-05: d. Lahn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der E & K GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.