2008-11-03: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 31.07.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 31.07.2008 und Beschluß der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.07.2008 Teile des Vermögens auf die Helfende Hände gemeinnützige GmbH zur Förderung und Betreuung mehrfachbehinderter Kinder und Erwachsener mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 175713) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.