2010-03-23: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Hellenstein Merkle Immobilien GmbH. Sitz verlegt; nun: Heidenheim an der Brenz. Änderung der Geschäftsanschrift: Heckentalstraße 17, 89518 Heidenheim an der Brenz. Bestellt als Geschäftsführer: Brosi, Michael, Heidenheim an der Brenz, *08.08.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Merkle, Klaus, Bürgermeister a.D., Gerstetten.
2010-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Hellenstein Immobilien GmbH.
2012-03-27: Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 16 (Bekanntmachungen) und den Wegfall des § 18 (Kosten) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.03.2012 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.
2015-04-02: Bestellt als Geschäftsführer: Pfeffer, Marcus, Heidenheim an der Brenz, *08.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-04-03: Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Sondereigentumsverwaltung einzelner Wohnungen, Miethausverwaltungen, Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung von Wohnungen und wohnungsgleichen Rechten. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.