2018-03-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2018. Geschäftsanschrift: Industriestraße 57, 31275 Lehrte. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Abfällen aller Art nebst den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hellmich, Mathias, Lehrte, *30.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: König, Nicole, Sarstedt, *13.11.1977.
2019-11-20: Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Steffens, Nicole, Sarstedt, *13.11.1977. Mit der Lehrter Conatinerdienst GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 206384) als herrschendem Unternehmen ist am 08.11.2019 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2021-01-25: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2020 mit der Hellmich Recycling GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 35881) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-02-11: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hellmich Recycling GmbH (Amtsgericht Hildesheim, HRB 35881) am 09.02.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.