2012-10-22: Geändert, nun Geschäftsführer: Liebetreu, Jens, Lübeck, *26.05.1959, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 4 Abs. 2 . Geändert (Vertretung), nun Geschäftsführer: Spiering, Claudia, Norderstedt, *01.11.1969, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-12: Ausgeschieden Geschäftsführer: Liebetreu, Jens, Lübeck, *26.05.1959. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Liebetreu, Jens, Lübeck, *26.05.1959.
2020-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Material, Maschinen und Bedarfsgegenständen für das graphische Gewerbe und die Industrie, deren Instandsetzung, Wartung und Pflege , die Herstellung dieser Erzeugnisse sowie die Übernahme von Handelsvertretungen und die Durchführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Helmar Schmidt Service GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 20278) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.