Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co.KG

Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, Brandmeldeanlage..., Zutrittskontrolle, Informationselektroniker/in, Einbruchsversuch, Auszubildende/r, Brandmeldeanlagen, Mechanische Sicherungen, Funklösungen
Adresse / Anfahrt
Oberer Hardweg 5
75181 Pforzheim
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-15:
Helmling Sicherheits-Technik GmbH & Co.KG, Pforzheim (Mäurachsteige 9, 75181 Pforzheim, Die Planung, die Montage und der Service von Gefahrenmeldeanlagen, Videotechnik und mechanische Gebäudesicherung.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Helmling Verwaltungs GmbH, Pforzheim (Mannheim HRB 703823).

2008-08-29:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Peter Helmling", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503202) am 25.08.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2008-08-29:
Der Einzelkaufmann Helmling, Peter Anton, Königsbach-Stein, *19.04.1952 hat als Inhaber der Firma "Peter Helmling", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503202) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.06.2008 mit Nachtrag vom 18.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse vom 18.07.2008 und 21.08.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing