2008-09-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2008. Gegenstand: Der Betrieb eines Forstunternehmens und eines Hölzrücke- und -einschlagbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ruckser, Helmut, Obersontheim, *15.02.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Unternehmens "Helmut Ruckser e.K. Inhaber: Helmut Ruckser", Obersontheim (übertragender Rechtsträger - Amtsgericht Stuttgart HRA 722964) aus dem Vermögen des Inhabers Helmut Ruckser, Obersontheim, *15.05.1970 nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.07.2008 (Ausgliederung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.