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Hendrisch Medien GmbH

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Adresse / Anfahrt
Klinkumer Straße 40
41844 Wegberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2019. Geschäftsanschrift: Klinkumer Straße 40, 41844 Wegberg. Gegenstand: die Produktion, Erstellung und der Vertrieb von Verlagserzeugnissen, Filmen, Broschüren, Büchern, Präsentationen und Online-Medien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hendrisch, Horst Günter, Wegberg, *27.05.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zweck der Verschmelzung mit der VM Verkehrs - Medien GmbH mit Sitz in Wegberg sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 4 Ziffer 1. (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der VM Verkehrs - Medien GmbH mit Sitz in Wegberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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