2007-08-29: Henkel Heizung und Sanitär GmbH & Co.KG, Geisa (Borscher Straße 9, 36419 Geisa, Planung und Ausführung von Energiesystemen, Heizungsbauarbeiten, sanitären Installationsarbeiten und Spenglerarbeiten sowie den Vertrieb von Handelswaren. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Henkel Verwaltung GmbH, Geisa (Amtsgericht Jena HRB 501760), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-10-17: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.08.2007 und Gesellschafterversamlung vom gleichen Tage das Einzelunternehmen Gertrud Henkel Heizung und Sanitär e.K. mit dem Sitz in Geisa (Amtsgericht Jena HRA 500657) mit Ausnahme der in den Grundbüchern von Geisa, Blatt 1242 und Borsch, Blatt 486 vorgetragenen Grundstücke sowie die diesen Immobilen zuzuordnenden Verbindlichkeiten, dies sind sämtlich von der VR-Bank NordRhön eG, Hünfeld gewährten Darlehen Nummern 453219941, 653219941, 853219941, 1053219941 und 1153219941, übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.