2007-04-10: Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Luisental Wurst- und Schinkenspezialitäten Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Volkmarsen (Amtsgericht Korbach HRB 1162). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Henkelmann, Hermann, Kaufmann und Fleischermeister, Volkmarsen, *30.09.1930.
2007-12-20: Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Henkelmann GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Henkelmann, Hartmut, Volkmarsen, *21.03.1960. Persönlich haftende Gesellschafterin: Luisental Wurst- und Schinkenspezialitäten Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Volkmarsen (Amtsgericht Korbach HRB 1162), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin befreit.
2008-02-25: Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: B & B Beteiligungs-GmbH, Volkmarsen (Amtsgericht Korbach HRB 1593). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Luisental Wurst- und Schinkenspezialitäten Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Volkmarsen (Amtsgericht Korbach HRB 1162).
2008-06-19: Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Müller, Matthias, Warburg-Germete, *24.05.1967.
2021-07-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kemper Professional GmbH mit dem Sitz in Volkmarsen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.