2006-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 40.000,00 EUR auf 140.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der BFS Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Hennecken & Ernst Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Neues Stammkapital: 140.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Auf den Erhöhungsbetrag des Stammkapitals werden Sacheinlagen durch Übertragung des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers geleistet. Hinsichtlich der Festsetzung wird auf die zu den Registerakten eingereichten Unterlagen Bezug genommen.
2006-10-26: Die BFS Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 19251) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Dr. Hergarten, Meinhold & Ernst GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 20819) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2006 mit Nachtrag vom 08.09.2006 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom jeweils selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom jeweils selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-05-06: Familienname geändert, nun: Geschäftsführer: Hennecken, Jana, Pegau, *28.09.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Hennecken Uecker Lützenkirchen Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 23423) und die Verhülsdonk & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 15107) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaften vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2010 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-05-12: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Laux, Katrin, Markranstädt, *31.03.1966, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-05-18: Bestellt: Geschäftsführer: Hennecken-Thormählen, Christina, Krefeld, *27.06.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-01: Die Hennecken Consulting Leipzig GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26361) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.