Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Henneker Zillinger Beratende Ingenieure PartG mbB

HZI, M.BP, Bauphysik..., Tragwerksplanung, Nachhaltiges, Projektdetails, Bauzeit, SiGeKo, Bauwerk
Adresse / Anfahrt
Röhfeldstraße 53
53227 Bonn
1x Adresse:

Königswinterer Straße 329
53227 Bonn


Kontakt
95 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 95 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-27:
Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen durch eigenverantwortliche und unab-hängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Prüfung und Kontrolle sowie Sachverständigentätigkeiten auf dem Gebiet des Ingenieurwesens in den Fachberei-chen Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik, Sanierung und Arbeitssicherung sowie verwandte Tätigkeiten. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl. Ing. Henneker, Werner, Beratender Ingenieur, Erpel, *30.04.1951; Dipl.Ing. Nermerich, Frank, Beratender Ingenieur, Königswinter, *15.07.1970; Dr.Ing. Zillinger, Wulf, Beratender Ingenieur, Königswinter, *06.12.1963.

2017-03-02:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 04299 Leipzig.

2017-04-27:
Zweigniederlassung unter gleichem Namen errichtet in: 04229 Leipzig.

2019-10-17:
Zweigniederlassung aufgehoben in 04229 Leipzig. Nach Einschränkung der Vertretungsbefugnis nunmehr Partner: Dipl.-Ing. Nermerich, Frank, Beratender Ingenieur, Königswinter, *15.07.1970, von der Vertretung ausgeschlossen. Die Partnerschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplans von 18.02.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Partnerversammlung vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb II (Niederlassung Leipzig), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die neu gegründete Partnerschaft "Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Leipzig PartG mbB" mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, PR 250) übertragen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Partnerschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-17:
Ausgeschieden als Partner: Dipl. Ing. Henneker, Werner, Beratender Ingenieur, Erpel, *30.04.1951; Dipl.-Ing. Nermerich, Frank, Beratender Ingenieur, Königswinter, *15.07.1970. Eingetreten als Partner: M.Sc. Henneker, Martin, Beratender Ingenieur, Bonn, *12.02.1986; Dipl. Ing. M.Bp. Höner, Uta, Beratende Ingenieurin, Bonn, *04.03.1976.