Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Herberge Hauenstein DO GmbH

Belegungsvertrag, Jugendherberge, Ausfallzahlung..., Nichtverfügbarkeit, Anreisetag, Reservierungsanfrage, Absagen, Zusage
Adresse / Anfahrt
Landauer-Straße 69
76846 Hauenstein
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2006 mit Änderung vom 08.06.2006 in § 1 Abs. 1 (Firma) - bisher: Herberge Hauenstein GmbH; nunmehr: Herberge Hauenstein D.O. GmbH. Gegenstand: Vermietung von Gästeunterkünften, insbesondere in dem Anwesen Landauer-Straße 69 in Hauenstein, sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Betreuung von Gästen, insbesondere auch die Betreuung von Behindertengruppen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Diehm, Herbert, Landau, *28.11.1967; Ochsenfarth, Ulrich Karl Friedrich, Busenberg, *26.12.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-04-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Diehm, Herbert, Landau, *28.11.1967.

2008-08-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Ochsenfarth, Ulrich, Schindhard, * 26.12.1957, übertragen, der das Unternehmen als nicht eingetragenes Einzelunternehmen fortführt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.