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Herbert & Heiko Gnauk Versicherungsmakler GmbH

Finanzlösungen, Risikolösung, Terminwünschen..., Erstinformationen, Krankenhausaufenthalt, Bootsversicherungen
Adresse / Anfahrt
Lockwitztalstraße 64
01259 Dresden
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-04-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2021. Geschäftsanschrift: Lockwitztalstr. 64, 01259 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Versicherungsmaklerunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gnauk, Heiko, Dohna OT Röhrsdorf, *31.10.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-05-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme derVersicherungsmakler Gnauk e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11199 und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 10.03.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Erklärung des Einzelkaufmanns vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Versicherungsmakler Gnauk e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11199) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.