2016-04-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.03.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 11.03.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bernd Stephan, Idar-Oberstein, geb. 16.05.1977 unter der Firma Klaus Stephan e.K. in Frauenberg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.