2015-04-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24. März 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "Produkttechnik" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Hering Sanikonzept GmbH mit Sitz in Burbach (AG Siegen, HRB 5470) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.