2011-10-14: Nach Ergänzung des Rechtsformzusatzes: Neue Firma: Hermann Biederlack GmbH & Co. KG. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Wilpsbäumer, Herbert, Nordwalde, *12.06.1960. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 05.08.2011 mit der Geiger, Borgers GmbH & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRA 6028) und der VEGRO Textilvertrieb Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt, HRB 8890) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplans vom 28.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2013 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Biederlack Textilproduktion GmbH & Co. KG mit Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 6545) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-05: Nach Berichtigung und Änderung der Vertretungsregelung Persönlich haftender Gesellschafter: Biederlack- Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 1235), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.