2016-01-27: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hermann Hartje Geschäftsführungs GmbH, Hoya .
2017-08-10: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hartje, Hermann, Hoya, *17.04.1948, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Arens, Wolfgang, Verden, *21.04.1954; Zwick, Dirk, Bielefeld, *27.06.1967. Einzelprokura: Kirchhoff, Harry, Asendorf, *09.10.1962; Thies, Frank, Hilgermissen, *12.03.1967.
2019-05-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2018 mit der Hermann Hartje Potsdam GmbH & Co. KG mit Sitz in Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRA 2602 P) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.