2010-06-16: Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mindener Str. 6-10, 32547 Bad Oeynhausen. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 32427 Minden, Geschäftsanschrift: Ringstr. 11, 32427 Minden.
2016-02-25: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 32051 Herford, Geschäftsanschrift: Füllenbruchstraße 55, 32051 Herford.
2016-09-06: Umschreibung zur Fortführung auf EDV gem. § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: N + H Verwaltungs- GmbH, Bad Oeynhausen . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 mit der Niebaum + Hamacher GmbH & Co. KG mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3749) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.