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Hermann Uhl e.K. Herbert Uhl

Autohof Kraftsdorfer, Holzland Autohof Kraftsdorfer, Flottenkarte..., Tankstellenshop, Bistro-Ecke, Lkw-Fahrern
Adresse / Anfahrt
Am Kieswerk 1-3
77746 Schutterwald
1x Adresse:

Kraftsdorfer Straße 2
07629 Hermsdorf


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-22:
Änderung der Geschäftsanschrift: Kieswerk 1 - 3, 77746 Schutterwald. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Ritter, Alfons, Schutterwald, *05.05.1950.

2013-10-28:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Heuberger, Matthias, Offenburg, *12.11.1980. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Ritter, Karl bzw. Prokura geändert bei Barz, Heinz; nun: Einzelprokura: Barz, Heinz, Ettenheim, *25.05.1954; Ritter, Karl, Friesenheim, *29.06.1952. Prokura erloschen: Ritter, Franz Alfons, Schutterwald, *05.05.1950.

2016-08-15:
Prokura erloschen: Ritter, Karl, Friesenheim, *29.06.1952.

2018-05-08:
Der Inhaber hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse vom 24.04.2018 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hermann Uhl KG Ortenau", Schutterwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705449), ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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