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Hermann Ulrich GmbH

Betonelemente, Deponie, Transportbeton..., Humus, Schotter, Abweichende
Adresse / Anfahrt
Laubberg 2
92256 Hahnbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-12-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2021. Geschäftsanschrift: Laubberg 2, 92256 Hahnbach. Gegenstand des Unternehmens: das Behandeln, mechanisch Behandeln, Zwischenlagern, Recyceln und Deponieren von mineralischen Abfällen, Herstellung und Handel von bzw. mit Baustoffen, Sandabbau, Durchführen von Transporten, Maschinenhandel und Maschinenvermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ulrich, Hermann, Sulzbach-Rosenberg, *29.07.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Hermann Ulrich, Sulzbach-Rosenberg, * 29.07.1972, als Inhaber des unter der Firma "Hermann Ulrich, Bauschuttdeponie, Wiederaufbereitung von Bauschutt, Handel mit Baustoffen, Sandabbau e.K.", mit dem Sitz in Hahnbach betriebenen Unternehmens mit allen Aktiva und Passiva, jedoch - mit Ausnahme der im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Kötzersricht Blatt 1267 vorgetragenen Grundstücke Flurstücke 1117, 1120, 1118/1, 1121/1, 1123/9, 1123/10, 1123/11, 1123/12, 1123/13, 1123/14, 1123/15, 1123/16 samt den aufstehenden Geschäftsbauten, Garagen, Außenanlagen und ebenso die Geschäftsbauten auf fremden Grundstücken, sämtlich wie in den Konten 90, 110, 111, 165 des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gebucht; - mit Ausnahme des im Grundbuch des Amtsgerichts Amberg von Weißenberg Blatt 142A vorgetragenen Grundstücks Flurstück 1356; - mit Ausnahme der technischen Anlagen und Maschinen, wie in den Konten 200, 210 des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gebucht; Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.