Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Hermann Venter Haus der Mode GmbH

Raumdesign
Adresse / Anfahrt
Halmer Weg 2
55606 Kirn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-05-02:
Geschäftsführer: Techert, Diana, geb. Venter, Kirn, *13.03.1979; Venter, Gunnar, Kirn, *06.04.1984, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Venter, Karl Peter, Kaufmann, Kirn. Prokura erloschen: Venter, Berta Helene genannt Bertel, Kirn.

2007-10-12:
Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,37 um EUR 2.741,63 auf EUR 105.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. 105.000,00 EUR.

2007-12-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um -52.500,00 EUR zur Durchführung der Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Abspaltung auf die Hermann Venter Raumdesign GmbH (AG Bad Kreuznach HRB 20406) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat ferner eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1,2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen und die Satzung insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Hermann Venter Haus der Mode GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der An- und Verkauf von Textilien mit Ausnahme von Wäsche. 52.500,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Venter, Gunnar, Kirn, *06.04.1984. Einzelprokura: Venter, Gunnar, Kirn, *06.04.1984.

2007-12-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 28.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Hermann Venter Raumdesign GmbH mit Sitz in Kirn (HRB 20406) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.