2009-10-05: Geschäftsanschrift: Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho. Geschäftsführer: Vollmer, Anja, Vlotho, *09.03.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-01-07: Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Hollwieser Str. 35 a, 32602 Vlotho.
2014-02-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.Ing. Vollmer, Jürgen, Vlotho.
2015-09-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der Vollmer GmbH Asphaltmischwerk Kalletal-Talle mit Sitz in Vlotho verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der PEB GmbH, Gesellschaft für Planen, Erschließen und Bebauen von Grundstücken mit Sitz in Vlotho verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-09-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Vollmer, Hanna, Vlotho.