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Herrigel GmbH

Alu-Gussteile, Großformen, Innenhochdruck-Forming..., Peripherieteile, Prototypenformen, Serienformen, Ziehwerkzeuge, Mediaprint, Maschinenbauteile, Serienteile
Adresse / Anfahrt
Fuchshalde 5
74172 Neckarsulm
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-04-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2014. Geschäftsanschrift: Fuchshalde 5, 74172 Neckarsulm. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Einzel-, Serien- und Prototypenteilen aus Metall, Nichteisenmetall und Kunststoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Herrigel, Ralf, Untereisesheim, *16.03.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herrigel, Elke, Untereisesheim, *18.03.1966. Der Einzelkaufmann Herrigel, Ralf, Untereisesheim, *16.03.1967 hat als Inhaber der Firma "Ralf Herrigel CNC-Frästechnik e.K.", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 729701) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.