2006-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die Änderung der §§ 5 (Stammkapital), 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Drehen, Fräsen und Verzahnen von Werkstücken aus Metall oder Kunststoffen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Herrmann, Edith, Pastetten, *24.08.1966.
2007-11-21: Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2007 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
2013-04-10: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Hohenlinden, Landkreis Ebersberg. Geschäftsanschrift: Josef-Neumeier-Str. 1 a, 85664 Hohenlinden.
2018-01-19: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Herrmann, Gerhard, Forstern, *08.03.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gaier, Alexander, Rechtmehring, *27.08.1968.
2021-11-30: Die HST GmbH Herrmann System Technik mit dem Sitz in Hohenlinden, LKr. Ebersberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.