2008-06-27: Die Generalversammlung vom 07.05.2008 hat eine Änderung der Satzung in §§ 21 (Vorstand), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats, 28 (Gegenstände der gemeinsamten Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat, 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, 31 (Stimmrechte in der Mitgliederversammlung, 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen. Die Satzung ist insgesamt abgeändert und neu gefasst worden.
2009-09-25: Geschäftsanschrift: Gartenstraße 49, 45699 Herten. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, ebenfalls nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitglied: Griwatsch, Peter, Dortmund, *16.01.1965.
2010-09-14: Nicht mehr Vorstand: Pöther, August, Herten, *31.08.1940. Neu bestellt: Vorstand: Niesel, Heinz, Herten, *22.04.1949.
2013-09-06: Nicht mehr Vorstand: Neumann, Gabriele, Herten, *31.07.1952; Volkenand, Dierk, Herten, *13.05.1948. Neu bestellt: Vorstand: Griwatsch, Peter, Herten, *16.01.1965; Rudnik, Frank, Herten, *31.08.1962. Prokura erloschen: Griwatsch, Peter, Dortmund, *16.01.1965.
2014-06-04: Die Generalversammlung vom 14.5.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) und § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
2021-07-09: Nicht mehr Vorstand: Griwatsch, Peter, Herten, *16.01.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wywiol, Andre, Recklinghausen, *18.12.1967.
2021-11-26: Die Generalversammlung vom 11.8.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt geändert und vollständig neu gefasst. Neuer Gegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelsassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.