2015-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 , § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 8 (Bekanntmachungen) beschlossen. Firma geändert; nun: Hertner Holding GmbH. Gegenstand geändert; nun: das Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.08.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.08.2015 aus ihrem Vermögen Vermögensteile zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hertner GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 753866) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.
2022-07-20: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das Kaufen, Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten.