2007-01-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR beschlossen. 130.200,00 EUR.
2008-08-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.1 die Fabrikation von Mineralwässern aller Art, 1.2 der Groß- und Einzelhandel mit Bier, alkoholfreien Getränken und Säften aller Art, 1.3 der Groß- und Einzelhandel mit Zubehör und Peripherieprodukten, mit Lebensmiteln und Saisonartikeln, 1.4 der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft, 1.5 Dienstleistungen und Beratungen - außer Rechtsberatung - für den Vertrieb und Marketing des Getränkehandels. 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittlebar oder mittelbar zu dienen geignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichen und sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
2012-01-16: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011mit Änderung vom 14.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 193.800,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Engelbert Brunnen GmbH, Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 9450) beschlossen. 324.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2011 mit Änderung vom 14.12.2011sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08/14.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08/14.12..2011 mit der Engelbert Brunnen GmbH mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 9450) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.