2009-01-28: Geschäftsanschrift: Am Schloßplatz 1, 83684 Tegernsee. Das gesamte Einzelunternehmen Herzoglich Bayerisches Brauhaus Tegernsee Inhaber Herzog Max in Bayern in Tegernsee (AG München HRA 41982) ist mit Ausnahme der in § 2 Abs. 1 Buchst. a) bis e) des Ausgliederungsvertrages aufgeführten Grundstücke und mit Ausnahme der diese Grundstücke betreffenden schuldrechtlichen und dinglichen Rechte, die mit den Grundstücken in das Sonderbetriebsvermögen II bei der aufnehmenden Gesellschaft eingebracht werden, soweit sie für Zwecke der Brauerei genutzt werden, nach Maßgabe des Ausgliederung- und Übernahmevertrages vom 29.08.2001 samt Nachträgen vom 06.09.2002 und vom 19.12.2008 auf die Gesellschaft übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.