2007-12-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.08.2007 Teile des Vermögens der Anton Hettich GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen - HRA 4159) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-12-28: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2007 wirksam geworden.
2008-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 und der Gesellschafterversammlung der Anton Hettich Auslandbeteiligungs-Verwaltungs GmbH vom 02.07.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Anton Hettich Auslandbeteiligungs-Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen HRB 8242) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Teilvermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Teilvermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Teilvermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2017 mit der Robbi Anlagenvermietung GmbH mit Sitz in Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 7751) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.