2013-10-02: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hettich Strothmann Verwaltungs-GmbH, Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11731), von der Vertretung ausgeschlossen. Nach Erteilung einer besonderen Vertretungsbefugnis, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hettich Marketing- und Vertriebs- GmbH, Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7426), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Hettich Strothmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen HRA 7617) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-10-07: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hettich Strothmann Verwaltungs-GmbH, Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11731), von der Vertretung ausgeschlossen. Nach Erteilung einer besonderen Vertretungsbefugnis, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hettich Marketing- und Vertriebs- GmbH, Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 7426), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 mit der Hettich Strothmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Kirchlengern (AG Bad Oeynhausen HRA 7617) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-12-04: Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hettich Strothmann Verwaltungs-GmbH, Kirchlengern (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 11731).
2017-04-26: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 32602 Vlotho, Geschäftsanschrift: Gerhard-Lüking-Straße 10, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2017 Teile des Vermögens der Hettich FurnTech GmbH & Co. KG mit Sitz in Vlotho als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-04-27: In Ergänzung der Eintragung vom 26.04.2017 nachgetragen: Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.04.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.