2021-06-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2021. Geschäftsanschrift: Burghaslacher Straße 2, 96160 Geiselwind-Wasserberndorf. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Holzwolle, Anzündern und artverwandten Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Dies gilt auch für Liquidatoren. Geschäftsführer: Heumüller, Jürgen, Geiselwind-Wasserberndorf, *09.01.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heumüller, Petra, Geiselwind-Wasserberndorf, *02.07.1966.
2021-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Heumüller Holzwolle GmbH.
2021-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens Heumüller Holzwolle e.K. aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.08.2021 sowie Nachtrag vom 19.08.2021 und Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2021 sowie Nachtrag vom 19.08.2021 das unter der Firma Heumüller Holzwolle e.K. mit Niederlassung in Geiselwind (Amtsgericht Würzburg HRA 2748) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Heumüller, Jürgen, Geiselwind- Wasserberndorf, *09.01.1965 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.