2013-08-19: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Heyd vormals Koch & Mayer Holzbau GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108609) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Heyd vormals Koch & Mayer Holzbau GmbH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 108609) auf 125.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Heyd GmbH Zimmerei-Holzbau. Stammkapital nun: 125.000,00 EUR.